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   BSG, 11.11.1987 - 9a RVs 1/87   

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https://dejure.org/1987,3159
BSG, 11.11.1987 - 9a RVs 1/87 (https://dejure.org/1987,3159)
BSG, Entscheidung vom 11.11.1987 - 9a RVs 1/87 (https://dejure.org/1987,3159)
BSG, Entscheidung vom 11. November 1987 - 9a RVs 1/87 (https://dejure.org/1987,3159)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Schwerbehindertenbescheid, Rücknahme wegen Änderung der Verhältnisse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwerbehinderten-Bescheid - Geschwulstkrankheit - Verdacht - Wegfall - Rücknahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 62, 243
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.10.1986 - 9a RVs 55/85

    Verfügungssätze eines Verwaltungsaktes - Inhalt der Bestandskraft eines

    Auszug aus BSG, 11.11.1987 - 9a RVs 1/87
    Diese Vorschrift ist im Schwerbehindertenverfahren anzuwenden (st Rspr des Senats, zB BSGE 60, 287, 288 : SozR 1300 5 H8 Nr. 29).

    Der teilweise zurückgenommene Bescheid war ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, der grundsätzlich nach 5 MB SGB X aufgehoben werden kann (BSGE 60, 289 f); in ihm wurde zusätzlich der "Verlust der linken Niere" als Behinderung anerkannt (S 3 Abs. 1 Schwa idF vom 8. Oktober 1979 -BGBl I 16M9-) und die Gesamt-MdB auf 100 vH statt bis dahin 60 vH neu festgestellt (5 3 Abs. 1 und 3 Schwa 1979; BSGE 60, 287, 290).

  • BSG, 06.09.1962 - 4 RJ 329/60
    Auszug aus BSG, 11.11.1987 - 9a RVs 1/87
    Die nachträgliche Erkenntnis einer Fehldiagnose ist keine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse iS des 5 H8 SGB X (st Rspr, zB BSGE 17, 63, 64; 17, 295, 296 : SozR Nr M zu 5 1286 RVG).

    Darin liegt eine nachträgliche wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die die Entscheidung nach % 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X rechtfertigt (BSGE 17, 295, 296 f).

  • BSG, 22.05.1962 - 9 RV 590/59

    Zu den Rechtsfolgen hinsichtlich der MdE, wenn eine aktive Lungentuberkulose für

    Auszug aus BSG, 11.11.1987 - 9a RVs 1/87
    Allerdings liegt die Änderung nicht in einer "Heilungsbewährung" (dazu BSGE 17, 63, 64 f : SozR Nr. 17 zu S 62 BVG; Anhaltspunkte für die ärztliche Beurteilung Behinderter nach dem Schwerbehinherausgegeben Arbeit und dertengesetz, vom Bundesminister für.

    Die nachträgliche Erkenntnis einer Fehldiagnose ist keine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse iS des 5 H8 SGB X (st Rspr, zB BSGE 17, 63, 64; 17, 295, 296 : SozR Nr M zu 5 1286 RVG).

  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 66/85

    Berufsunfähigkeit - Aufhebung eines Verwaltungsaktes - Rentengewährung - Zu

    Auszug aus BSG, 11.11.1987 - 9a RVs 1/87
    Die Rechtsprechung des BSG zur Aufhebung ursprünglich unrichtiger Verwaltungsakte nach 5 H8 SGB X, auf die das Berufungsurteil gestützt ist (BSGE 35, 277 ff, bes 279 : SozR Nr. 21 zu 5 1286 RVG; SozR 1300 5 "8 Nr. 13; BSGE 60, 218 ff; bes 220 : SozR 1300 5 48 Nr. 27), muß hier außer Betracht bleiben.
  • BSG, 12.02.1958 - 9 RV 948/55
    Auszug aus BSG, 11.11.1987 - 9a RVs 1/87
    Gegenüber den objektiven tatsächlichen Verhältnissen, die beim Erlaß dieses rechtsverbindlichen Bescheides vorlagen und die für den Vergleich mit dem jetzt bestehenden objektiven tatsächlichen Verhältnissen nach S "8 SGB X maßgebend sind (BSGE 7, 8, 11 f; seitdem st Rspr, zB SozR 3100 S 62 Nr. 16 und 21; Schneider- Danwitz in: Gesamtkommentar Sozialgesetzbuch Sozialversicherung, Verfahrensrecht, % 48, Anm 20, a und b), ist nachträglich eine wesentliche Änderung eingetreten, der die neue Bewertung der MdB mit 70 vH statt mit 100 vH entspricht.
  • BSG, 28.03.1973 - 5 RKn 37/71

    Rentenbewilligung - Unrechtmäßige Gewährung - Falsche Subsumtion - Entzug der

    Auszug aus BSG, 11.11.1987 - 9a RVs 1/87
    Die Rechtsprechung des BSG zur Aufhebung ursprünglich unrichtiger Verwaltungsakte nach 5 H8 SGB X, auf die das Berufungsurteil gestützt ist (BSGE 35, 277 ff, bes 279 : SozR Nr. 21 zu 5 1286 RVG; SozR 1300 5 "8 Nr. 13; BSGE 60, 218 ff; bes 220 : SozR 1300 5 48 Nr. 27), muß hier außer Betracht bleiben.
  • BSG, 22.05.1974 - 12 RJ 298/73
    Auszug aus BSG, 11.11.1987 - 9a RVs 1/87
    BSGE 22. Mai 1974 12 RJ 298/73 mN).
  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89

    Anwendung von § 44 Abs. 1 und 4 SGB X nur bei Verwaltungsakten über die Gewährung

    Dieses Verwaltungsverfahrensrecht gilt fort, soweit das SGB nicht anzuwenden ist (§ 4 Abs. 1 S 2 SchwbG 1986, § 7 Abs. 1 SchwbAwV, jetzt idF vom 3. April 1984 - BGBl I 509; vgl dazu BSGE 52, 168, 170 = SozR 3870 § 3 Nr. 13; BSGE 60, 287, 288 f = SozR 1300 § 48 Nr. 29; BSGE 63, 243, 244 [BSG 15.06.1988 - 7 RAr 26/86] = SozR 1300 § 48 Nr. 43; BSGE 65, 185, 186 = SozR 1300 § 48 Nr. 57; SozR 1300 § 45 Nr. 48; 1300 § 48 Nr. 13; 3870 § 4 Nr. 3).
  • BSG, 06.12.1989 - 9 RVs 3/89

    Bewertung des GdB bei Änderung der medizinischen Lehrmeinung

    Der Senat hat schon früher ausgeführt (vgl BSG vom 11.11.1987 - 9a RVs 1/87 = SozR 1300 § 48 Nr. 43), daß die Änderung der Verhältnisse hier nicht in der nachträglichen Erkenntnis einer Fehlbewertung der MdE liegt; vielmehr kann der Verdacht auf eine schwerwiegende Erkrankung und die nach ärztlicher Meinung gebotene Schonung zunächst die Höherbewertung der MdE zulassen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2021 - L 8 SO 286/17

    Anerkennung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung; Rücknahme eines

    Dies zeigt sich etwa daran, dass auch die nachträgliche Erkenntnis einer Fehldiagnose keine nachträgliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse darstellen würde (BSG, Urteil vom 11.11.1987 - 9a RVs 1/87 - juris Rn. 10 m.w.N.; Urteil vom 13.2.2003 - B 2 U 25/11 R - juris Rn. 19).
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - L 2 SB 39/05

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Herabsetzung - Entziehung der Nachteilsausgleiche G,

    Zwar hat das Bundessozialgericht in einer Entscheidung vom 11. November 1987 (9a RVs 1/97 - BSGE 62, 243 = SozR 1300 § 48 Nr. 43) einen auf den bloßen Verdacht einer Erkrankung gestützten Bescheid jedenfalls dann nicht als rechtswidrig angesehen, wenn, wie bei Krebs, schon der Verdacht besondere Maßnahmen erforderlich macht.
  • LSG Sachsen, 20.10.2000 - L 1 SB 6/00

    Anspruch auf Feststellung der Höhe des Grades der Behinderung ; Behinderung als

    Eine für derartige Bescheide wesentliche Änderung der Verhältnisse kann bei bestimmten, mit Rückfallgefahr verbundenen Leiden auch in dem Ablauf eines Zeitraumes liegen, nach dessen Verstreichen nach allgemeiner medizinischer Erfahrung eine Heilungsbewährung eingetreten ist, weil sich die zunächst vorhandene Rückfallgefahr erheblich verringert hat (vgl. BSGE 62, 243, 244 ff.).
  • BSG, 25.05.1988 - 9a RVs 8/87

    Bewertung des Grades der Behinderung - ärztliches Gutachten - Heilungsbewährung -

    Als eine Änderung der Verhältnisse, die zur Aufhebung und neuen Entscheidung nach § 48 Abs. 1 SGB 10 berechtigt und verpflichtet, kann auch ein Zeitablauf ohne Krankheitsanzeichen zu werten sein, wenn dadurch der Verdacht weggefallen ist, daß die Krankheit wieder aufflackert - früher irrtümlich als 'Heilungsbewährung' bezeichnet - (vgl BSG vom 11.11.1987 - 9a RVs 1/87 = SozR 1300 § 48 Nr. 42 und vom 23.3.1988 - 3 RK 9/87, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 17/94

    Herabsetzung des Grades der Behinderung nach überstandener Krebserkrankung -

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, sind Bescheide mit Dauerwirkung iS des § 48 SGB X auch Feststellungsbescheide nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) - vgl zB SozR 1300 § 48 Nr. 29 S 88. Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse kann bei bestimmten, mit Rückfallgefahr verbundenen Leiden auch in dem Ablauf eines Zeitraumes liegen, nach dessen Verstreichen nach allgemeiner medizinischer Erfahrung eine "Heilungsbewährung" eingetreten ist, weil sich die zunächst vorhandene Rückfallgefahr erheblich verringert hat (vgl BSGE 62, 243, 244 ff = SozR 1300 § 48 Nr. 43; vgl auch Jaeger in "Der medizinische Sachverständige" 1994, S 47 mwN).
  • LSG Berlin, 30.09.1993 - L 11 Vs 6/93

    Herabsetzung - GdB - Heilungsbewährung - Thrombose

    Einer ausdrücklichen Erwähnung des Gesichtspunkts der Heilungsbewährung im Ursprungsbescheid bedarf es nicht, denn im Schwerbehindertenverfahren reicht grundsätzlich die Angabe der medizinischen Diagnose und des Grades der Behinderung im Bescheid aus (Abweichung von LSG Berlin vom 14.1.1992 - L 13 Vs 15/89 - und vom 25.2.1992 - L 13 Vs 47/91 - vgl BSG vom 26.2.1986 - 9a RV 36/84-, vom 6.12.1989 - 9 RVs 3/89 = SozR 3870 § 4 Nr. 3 und vom 11.11.987 - 9a RVs 1/87 = SozR 1300 § 48 Nr. 43).
  • BSG, 10.12.1987 - 9a BVs 43/87
    Daß in einem solchen Fall die auf den Verdacht gegründete MdE-Feststellung schon nach fünf Jahren aufgehoben werden darf, hat der Senat bereits entschieden und damit allgemeingültig geklärt (vgl Urteil vom 11.11.1987 - 9a RVs 1/87).
  • LSG Berlin, 14.01.1992 - L 13 Vs 15/89

    Herabsetzung - GdB - Heilungsbewährung - Schilddrüsenkrebs - seelische Belastung

    Die Aufhebung eines Feststellungsbescheides wegen wesentlicher Änderung der Verhältnisse nach Ablauf der Heilungsbewährung bei bösartigen Geschwulstkrankheiten ist möglich, wenn der Ursprungsbescheid aus humaner Rücksicht keinen Hinweis auf den Verdacht einer bösartigen Erkrankung oder die Heilungsbewährung enthält (vgl BSG vom 11.11.1987 - 9a RVs 1/87 = BSGE 62, 243).
  • LSG Berlin, 25.02.1992 - L 13 Vs 47/91

    Herabsetzung - GdB - Heilungsbewährung - Herzinfarkt

  • SG Berlin, 26.01.1993 - S 46 Vs 275/92

    GdB-Herabsetzung - Heilungsbewährung - tatsächlich vorhandene bösartige

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